Honorar

Therapie

  • Klärung des aktuellen Ziels der Sitzung
  • Lösungsorientierter Ansatz der Therapie
  • Ziel: vollständige Lösung des gewünschten (Teil-)Ziels
  • Vor- und Nachbesprechung in jeder Sitzung
  • Zeitlicher Umfang bis zu 2 Stunden (danach sinkt normalerweise die Kraft deutlich)
  • kurzfristige Terminverfügbarkeit

    300€ 1. Sitzung (bis zu 2 Std.)

    250€ jeder weitere Sitzung (bis zu 2 Std.)

Leider übernehmen die Gesetzlichen Krankenversicherungen grundsätzlich nicht die Kosten für einen Heilpraktiker (Psy)

Hinweis zu Abrechnungsbedingungen

Gemäß § 4 Nr. 14a UStG sind Heilbehandlungen durch Heilpraktiker umsatzsteuerfrei. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten in der Regel nicht, sodass Sie für die Inanspruchnahme meiner Leistungen immer selbst bezahlen.

Nach einer erfolgten Konsultation ist Ihre Zahlungsverpflichtung mir gegenüber nicht abhängig von einer späteren Kostenübernahme durch Zusatzkassen oder ähnliches!
Alle Absprachen und Abwicklungen zwischen Patient und Kasse liegen allein in deren Vereinbarung und deren Verantwortung.

Vorteile für Sie:

  1. Kosten entfallen
    1. für Befunderstellung für die Krankenkasse
    2. für Beantragung der Kostenübernahme
  1. Ihre Krankenkasse erhält keine Information über eine Behandlung
    1. Vorteilhaft, falls Sie später eine private Krankenversicherung abschließen
    2. Vorteilhaft, wenn Sie später in den Staats- oder öffentlichen Dienst wechseln wollen